Energieausweis

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist im Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) geregelt. 

Insbesondere ist hier die Vorlagepflicht im Rahmen der Veräußerung oder Vermietung von Immobilien oder Teilen davon zu nennen. 

Unabhängig von diesen rechtlichen Verpflichtungen sollte ein Energieausweis stets die Grundlage für geplante Sanierungsarbeiten an Gebäuden sein. Nur so können die ökonomisch und ökologisch sinnvollen Tätigkeiten identifiziert werden. 

Gerne erstellen wir einen Energieausweis entsprechend dem jeweiligen Landesrecht für Ihr Gebäude.